Gesetzlicher Rahmen und effektive Umsetzung
Längerfristige Arbeitsunfähigkeit bedeutet für den Mitarbeiter und das Unternehmen gleichermaßen eine unbefriedigende Situation, die oft mit hohem Kostenaufwand einhergeht. Jedes Unternehmen trägt eine gewisse soziale Verantwortung und ist seit 2014 gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Beschäftigten eine Eingliederung zu ermöglichen.
Die konkrete Umsetzung regelt der Gesetzgeber nicht. Die Erfahrung zeigt, dass diese Vorgehensweise im Unternehmensalltag zahlreiche Unklarheiten provoziert. Die Folge: Immer wieder landen Fälle vorm Arbeitsgericht.
Rahmenbedingungen und Ablauf: Eingliederungsmanagement konkret
Mit einem durchdachten Konzept gelingt es, ein effektives Eingliederungsmanagement zu etablieren, von dem alle Seiten profitieren.
Als erfahrener Berater konzipiere und moderiere ich Ihre BEM-Prozesse und sorge für einen reibungslosen Ablauf. Im ersten Schritt etablieren wir ein individuell angepasstes BEM-Konzept für Ihr Unternehmen und passen den BEM-Prozess entsprechend an.
Die drei Phasen des BEM-Prozesses
Phase 1
- Arbeitsunfähigkeit wird festgestellt
- Erstkontakt und Gespräch mit dem Betroffenen
- Mitarbeiter stimmt der Eingliederung zu → Beginn Phase 2
Phase 2
- Fallbesprechung im BEM-Team
- Zweitgespräch mit dem Betroffenen: konkrete Maßnahmen festlegen
- Arbeitsversuche
- Folgegespräche
Phase 3
- Nachhaltigkeitsgespräche
- Abschluss und Evaluation
Hinweis: Betriebliches Gesundheitsmanagement ist die ideale Prävention, um arbeitsbedingte Krankheitsfälle zu vermeiden. Gerne beantworte ich Ihre Fragen zu den Themen Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement. Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktformular. Vielen Dank!
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