Gefährdungsbeurteilung

7 Schritte zur psychischen Gefährdungsbeurteilung

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Festlegen von Tätigkeiten/Bereiche (Allgemeines)

(Klärung am Telefon oder kurzer Besuch in Ihrem Betrieb)

Aktuelle Entwicklungen – von der Digitalisierung über Fachkräftemangel bis zu neuen Erkenntnissen der Psychologie und Neurowissenschaft – verändern die Arbeitsbedingungen teilweise massiv. Der Gesetzgeber hat bereits drauf reagiert. Durch eine psychische Gefährdungsbeurteilung folgen Sie den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und sichern langfristig Ihren Unternehmenserfolg.

Ich möchte mit Ihnen gemeinsam dieses Thema angehen. Im Folgenden zeige ich Ihnen die zentralen Schritte auf dem Weg zu modernen und gesunden Arbeitsplätzen.

Mein Kommentar zu Punkt 1:

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Im ersten Schritt zur psychischen Gefährdungsbeurteilung halten wir fest, wie viele Mitarbeitenden Sie beschäftigen, aus welchen Abteilungen diese stammen und welche Tätigkeiten, beziehungsweise welchen Arbeitsschritten sie nachgehen.

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Ermittlung der psychischen Belastung der Arbeit

(mittels standardisiertem Fragebogen, den Ihre Mitarbeitenden ausfüllen)

Durch den Einsatz von digitalen Medien, gelingt es individuelle und praxiserprobte Befragungen zu erstellen, die einfach, zeitsparend und unkompliziert von den Mitarbeitenden beantwortet werden können. Ob am PC, Tablet oder von unterwegs auf dem Smartphone.

Beurteilung der psychischen Belastung der Arbeit

Durch die flexible Umsetzung der Fragebögen auf verschiedenen Endgeräten, können Ihre Mitarbeiter die Fragebögen bequem, unkompliziert und zeitsparend auf dem jeweils gewünschten Gerät beantworten – egal ob über das Smartphone, den PC oder das Tablet.

Mein Kommentar zu Punkt 2:

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Im zweiten Schritt haben nun ihre Mitarbeitenden die Möglichkeit aktiv an der psychischen Gefährdungsbeurteilung mitzuwirken. Hierzu erhalten sie einen Link zu einer Online-Befragung. Die Befragung ist anonymisiert, so dass ihre Mitarbeitenden ehrliche Antworten und konkrete Antworten zu den Fragen geben können.

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Beurteilung der psychischen Belastung der Arbeit

(elektronisch und computergestützte Auswertung durch mich)

Die Beurteilung der Ergebnisse erfolgt durch meine Arbeit. Dabei haben wir die Möglichkeit auch differenziert und genau die Auswertung zu untersuchen und auch die einzelnen Parameter miteinander zu vergleichen. Sodass wir die Möglichkeit bekommen an die Ursache von eventuellen Herausforderungen zu gelangen.

Mein Kommentar zu Punkt 3:

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Die Antworten Ihrer Mitarbeitenden aus der Befragung werden nun durch mich evaluiert und beurteilt. Ein eventuell hieraus resultierendes Gefährdungspotential, wird im nächsten Schritt gemeinsam mit ihnen besprochen.

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Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen

(Workshop mit den Mitarbeitenden zur Maßnahmenentwicklung)

Gesundheit am Arbeitsplatz: 
Körper und Psyche im Fokus

Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer bezogen sich traditionell auf Risiken für die körperliche Gesundheit: ergonomische Arbeitsplätze, angemessene Beleuchtung und Schutzkleidung zählen zum Standard.

Seit 2016 fordert unter anderem die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ von den Arbeitgebern, eine psychische Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze zu veranlassen. Die Zahl der Mitarbeitenden spielt dabei keine Rolle.

Bei der Entwicklung von Maßnahmen wird großen Wert daraufgelegt, dass die Arbeitsabläufe nicht beeinträchtigt werden und die Mitarbeitenden trotzdem einen gesunden und nachhaltig sicheren Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt bekommen, um ihre Arbeitskraft zu erhalten.

Mein Kommentar zu Punkt 4:

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Nachdem die Auswertung der Zahlen abgeschlossen ist, erfolgt obligatorisch immer ein Workshop mit Ihren Mitarbeitenden. In diesem Workshop geht es darum Ihren Mitarbeitenden die Zahlen deutlich zu machen und mit ihnen gemeinsam eventuelle Problemstellungen schon zu besprechen. Ihre Mitarbeitenden haben hierbei auch schon die Chance Lösungsansätze zu finden und gemeinsam mit mir und mit Ihnen zusammen, zu erarbeiten.

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Wirksamkeitskontrolle

(ob Maßnahmen wirksam sind)

In regelmäßigen Abständen schauen wir nach den erarbeiteten Maßnahmen, ob diese noch aktuell sind und wirkungsvoll umgesetzt werden. Kleine Änderungen oder Anpassungen können so schnell und unkompliziert umgesetzt werden.

Mein Kommentar zu Punkt 5:

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Durch regelmäßige Wirksamkeitskontrollen haben wir die Möglichkeit zu evaluieren, ob die Maßnahmen die wir getroffen haben um das Gefährdungspotential zu reduzieren, auch wirksam sind. Sollte es einmal dazu kommen, dass Maßnahmen nicht greifen, können wir diese auch rechtzeitig anpassen und in der Gefährdungsbeurteilung mitberücksichtigen.

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Aktualisierung / Fortschreibung

(bei erheblicher betrieblicher Veränderung, spätestens nach drei Jahren)

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz muss aktuell gehalten werden und wird nach spätestens drei Jahren fortgeschrieben.

Mein Kommentar zu Punkt 6:

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Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz muss regelmäßig fortgeschrieben werden, spätestens nach drei Jahren. Sollte sich in den drei Jahren eine Betriebsveränderung ereignet haben, so müssen wir die Gefährdungsbeurteilung an die Veränderung anpassen.

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Dokumentation

(…der sieben Schritte durch mich für Ihre Unterlagen)

Die besten Maßnahmen nützen nichts, wenn sie nicht nachgehalten werden. Getreu dem Motto: Was nicht aufgeschrieben ist, ist nicht gemacht.

Diese Arbeit übernehme ich für meine Kunden. Es wird eine ordnungsgemäße Dokumentation aller Schritte und Entwicklungen fortlaufend dokumentiert.

Mein Kommentar zu Punkt 7:

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Wichtig ist, dass wir die Schritte aus der psychischen Gefährdungsbeurteilung dokumentieren. Diese Arbeit übernehme ich für Sie. Ich erstelle für Ihre Unterlagen Ihre Dokumentation zur psychischen Gefährdungsbeurteilung. In dieser finden Sie alle Arbeitsschritte die wir gewählt haben, alle Ergebnisse aus der Befragung, sowie aus den Workshops und ein Abschlussbericht für Ihre Unterlagen.

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Interview mit Daniel Oster in Hamburg1 Nachgefragt:

Thema: Gesundheitsmanagement

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Interview im Top-Magazin Koblenz (pdf)

„Gesunde Arbeitsplätze gestalten: Zukunftsfähigkeit und nachhaltigen Unternehmenserfolg sichern“
Logo Magazin Top Koblenz

Aber warum das Ganze?

Kommentar von Daniel Oster

Diese Vorschriften haben ihre Berechtigung: Sie bewahren die Menschen im Unternehmen davor, die eigene Gesundheit und Leistungsfähigkeit im anspruchsvollen Arbeitsalltag nicht zu vergessen.

Unternehmen profitieren mehrfach, wenn sie die Vorschriften umsetzen:

  • Zu hohe oder lang andauernde Stressbelastung am Arbeitsplatz steigert das Burn-out-Risiko. Die Leistungsfähigkeit sinkt bereits im Vorfeld.
  • Die Digitalisierung fordert neue Kompetenzen und Lernbereitschaft von den Mitarbeitern. Gleichzeitig sorgen sich die Menschen, dass die neue Technik den Arbeitsplatz gefährden könnte. Beide Faktoren steigern dauerhaft die Stressbelastung.
  • Psychische Erkrankungen führen zu langen Krankheitszeiten und verursachen hohe Kosten für das Unternehmen und die Gesellschaft.
  • Der Fachkräftemangel belastet das Stammpersonal. Gleichzeitig können Berufseinsteiger in vielen Branchen aus mehreren Arbeitsangeboten auswählen. Ein positives Arbeitsklima und gesunde Arbeitsbedingungen sind für junge Fachkräfte attraktiv und verhindern eine hohe Fluktuationsrate innerhalb der vorhandenen Belegschaft.
  • Die psychische Gefährdungsbeurteilung wirkt sich positiv auf QM-Prozesse aus.
  • Darüber hinaus ist festzustellen: Die psychische Gefährdungsbeurteilung beinhaltet klare, alltagsbezogene Schritte. Es handelt sich nicht um abstrakte oder nicht nachvollziehbare Prozesse.

Eine Notiz am Rande

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Der Gesetzgeber hat festgelegt: Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist ausdrücklich von Personen mit einer entsprechenden Fachkenntnis durchzuführen, die von der Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. dem Betriebsarzt unterstützt wird.

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz ist nach §5 Abs.3 Nr.6 Arbeitsschutzgesetz, §3 Arbeitsstättenverordnung und §3 Betriebssicherheitsverordnung für alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend.

Wird die psychische Gefährdungsbeurteilung nicht oder nur unzureichend durchgeführt, drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro. In schweren Fällen, etwa einem stressbedingten Arbeitsunfall, können Geld- oder Freiheitsstrafe drohen (§§25, 26 ArbSchG – Bußgeldvorschrift, Strafvorschrift).

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